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WICHTIG: Für alle in- und ausländischen Firmen und im Ausland wohnhafte Personen erfolgt die

Anmeldung zum Freundeskreis Wiener Staatsballett über das Freundeskreis Büro.

Bitte um Ihre Kontaktaufnahme unter: 

freundeskreis@wiener-staatsballett.at.

NOCH MEHR BEWEGEN

Sie wollen dem Wiener Staatsballett in besonderem Maße zur Seite stehen? Bei einem persönlichen Gespräch unterhalten wir uns gerne über die Möglichkeiten, das Wiener Staatsballett als Unterstützerin bzw. Unterstützer oder Sponsorin bzw. Sponsor  zu unterstützen und gehen mit individuellen Vorteilen auf Ihre Wünsche ein.

Kontakt

Adrian Cunescu → Leitung Freundeskreis
Wiener Staatsballett Opernring 2, 1010 Wien, Austria
freundeskreis@wiener-staatsballett.at


SPENDENBEGÜNSTIGUNG

Der Wiener Staatsoper wurde am 19. Juli 2021 der Status der Spendenbegünstigung durch das Österreichische Finanzamt zuerkannt. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des Finanzministeriums.

Für Sie im Freundeskreis Wiener Staatsballett bedeutet das:

  • Folgender Prozentsatz Ihres Beitrags ist als Spende in Österreich steuerlich absetzbar:
    • Förderin/Förderer: Spendenanteil 75%
    • Partner-Förderin/Förderer: Spendenanteil 75%
    • Junge Förderin/Junger Förderer: 75%
    • Förderin/Förderer Silber: 75%
    • Förderin/Förderer Gold: 75%
    • Förderin/Förderer Platin: 75%
    • Mäzin/Mäzen: 75%
       
  • Der Prozentsatz des Spendenanteils wurde von der Wiener Staatsoper GmbH festgelegt.
  • Sie erhalten eine Rechnung über den gesamten Beitrag (Förderbeitrag inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer sowie Spendenanteil).
  • Zahlungen, die bis Jahresende (bzw. bis 3. Jänner des Folgejahres) eintreffen, werden als Spende für das jeweilige Jahr registriert.
  • Der Spendenanteil wird für Ihren Steuerausgleich durch die Wiener Staatsoper GmbH bis Ende Februar des Folgejahres dem österreichischen Finanzamt bekanntgegeben. Hier herrscht kein weiterer Handlungsbedarf Ihrerseits.
  • Voraussetzung für die ordnungsgemäße Meldung an das Finanzamt ist, dass uns Ihre persönlichen Daten (Name und Geburtsdatum) vollständig vorliegen und diese mit dem Eintrag im Zentralen Melderegister übereinstimmen.
  • Wir freuen uns über zusätzliche Spenden, die wir selbstverständlich in voller Höhe in die Meldung an das Finanzamt mit aufnehmen.